§1 Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung deiner personenbezogenen Daten ist:
Christina Becker
Kirchstraße 8
55278 Uelversheim
Ich bin zugleich meine eigene Datenschutzbeauftragte.
§2 Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen meiner Hebammentätigkeit erhebe, verarbeite und nutze ich personenbezogene Daten von dir und ggf. Ihres (ungeborenen oder geborenen) Kindes. Hierzu zählen insbesondere Angaben zur Person und zum sozialen Status (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Krankenkasse/Kostenträger, Partner) sowie medizinisch notwendige Befunde und Informationen, die zur Betreuung erforderlich sind.
Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich, soweit dies notwendig ist für:
• die Erbringung und Dokumentation der Hebammenleistungen,
• die Abrechnung mit Kostenträgern,
• die Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten,
• die Qualitätssicherung gemäß den berufsrechtlichen Vorschriften.
§3 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung deiner Daten erfolgt auf Basis folgender Rechtsgrundlagen:
• Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
• Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen)
• Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i. V. m. § 22 BDSG (Verarbeitung von Gesundheitsdaten)
• Art. 9 Abs. 3 DSGVO (Berufsgeheimnis von Hebammen)
§4 Weitergabe von Daten an Dritte
Deine Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn Du eingewilligt hast oder eine gesetzliche Grundlage besteht. Dies kann insbesondere in folgenden Fällen erforderlich sein:
§5 Dauer der Speicherung
§6 Deine Rechte
Du hast nach der DSGVO folgende Rechte:
§7 Widerruf von Einwilligungen
Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kan diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt.
§8 Bereitstellungspflicht
Die Bereitstellung deiner personenbezogenen Daten ist für die Betreuung und Abrechnung erforderlich. Ohne die erforderlichen Angaben kann die Hebammenbetreuung nicht oder nur eingeschränkt erfolgen.
§9 Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
§10 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Du hast gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Hebamme Christina Becker und der Leistungsempfängerin, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
§2 Rechtsverhältnis
Das Vertragsverhältnis zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin ist privatrechtlicher Natur.
§3 Haftung
Die Hebamme haftet für ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Wird zusätzlich ein Arzt oder eine Ärztin hinzugezogen, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen.
§4 Leistungsumfang
§5 Terminverlegung und Terminabsagen
Die Hebamme ist berechtigt, aus beruflichen Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen oder zu verlegen. In diesem Fall wird die Leistungsempfängerin umgehend informiert und ein Ersatztermin angeboten.
Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung langfristig im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme. 
Aus diesem Grund sind vereinbarte Termine von Seiten der Leistungsempfängerin verbindlich. Werden diese nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt oder war die Leistungsempfängerin nicht am vereinbarten Ort anzutreffen, stellt die Hebamme die Kosten für diesen Termin privat in Rechnung. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen (§ 615 BGB). Der Grund für die Terminabsage ist irrelevant.
§6 Telefonische Erreichbarkeit
Die Hebamme bietet eine telefonische Beratung Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr an unter der Nummer 0176-77 04 86 35.
Sollte die Hebamme telefonisch nicht erreichbar sein, muss eine Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden, ansonsten erfolgt kein Rückruf. Eine Rückmeldung erfolgt in zumutbarer Zeit.
§7 Abrechnung
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab, sofern ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Wahlleistungen sind davon ausgenommen und müssen privat bezahlt werden.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerten Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR berechnet.
§8 Ort der Leistungserbringung
Die Leistungen der Hebamme finden in den Praxisräumen der Hebamme (Praxis für Frauengesundheit, Friedrich-Ebert-Str.17, 55276 Oppenheim, 2.OG) statt.
§9 Anspruch auf Hausbesuche:
Frauen/Familien, die für einmalige Termine angemeldet sind, haben keinen Anspruch auf Hausbesuche. Diese sind nur für Bestandskunden im Leistungsumfang enthalten.
§10 Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
