AGB

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Hebamme Christina Becker und der Leistungsempfängerin, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

§2 Rechtsverhältnis

Das Vertragsverhältnis zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin ist privatrechtlicher Natur.

§3 Haftung

Die Hebamme haftet für ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.

Wird zusätzlich ein Arzt oder eine Ärztin hinzugezogen, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen.

§4 Leistungsumfang

  • Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in der aktuellen Version.
  • Für Selbstzahlerinnen gilt die Privatgebührenordnung RLP.
  • Ärztliche Leistungen sowie Krankentransporte sind nicht Bestandteil der Hebammenleistungen.
  • Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden, werden der Leistungsempfängerin in Rechnung gestellt.
  • Wahlleistungen (z. B. Akupunktur, Laserbehandlungen oder spezielle Laboruntersuchungen) sind keine Kassenleistungen und müssen privat bezahlt werden. Über die entstehenden Kosten wird die Leistungsempfängerin vor Inanspruchnahme informiert.
  • Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebammenpraxis besondere Zeit ist die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

§5 Terminverlegung und Terminabsagen

Die Hebamme ist berechtigt, aus beruflichen Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen oder zu verlegen. In diesem Fall wird die Leistungsempfängerin umgehend informiert und ein Ersatztermin angeboten.

Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung langfristig im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme.
Aus diesem Grund sind vereinbarte Termine von Seiten der Leistungsempfängerin verbindlich. Werden diese nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt oder war die Leistungsempfängerin nicht am vereinbarten Ort anzutreffen, stellt die Hebamme die Kosten für diesen Termin privat in Rechnung. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen (§ 615 BGB). Der Grund für die Terminabsage ist irrelevant.

§6 Telefonische Erreichbarkeit

Die Hebamme bietet eine telefonische Beratung Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr an unter der Nummer 0176-77 04 86 35.

Sollte die Hebamme telefonisch nicht erreichbar sein, muss eine Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden, ansonsten erfolgt kein Rückruf. Eine Rückmeldung erfolgt in zumutbarer Zeit.

§7 Abrechnung

Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab, sofern ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Wahlleistungen sind davon ausgenommen und müssen privat bezahlt werden.

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerten Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR berechnet.

§8 Ort der Leistungserbringung

Die Leistungen der Hebamme finden in den Praxisräumen der Hebamme (Praxis für Frauengesundheit, Friedrich-Ebert-Str.17, 55276 Oppenheim, 2.OG) statt.

§9 Anspruch auf Hausbesuche:

Frauen/Familien, die für einmalige Termine angemeldet sind, haben keinen Anspruch auf Hausbesuche. Diese sind nur für Bestandskunden im Leistungsumfang enthalten.

 

§10 Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

  • Bestimmte Laboruntersuchungen
  • Akupunktur
  • Lasern
  • Kinesiotape
  • Moxa
  • Massagen
  • Tupler Technique®